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Meldezeiträume / Meldefristen
Die Anmeldefrist zu einer Prüfung beginnt in der Regel im Sommersemester frühestens ab dem 15. April des Jahres, im Wintersemester frühestens ab dem 15. Oktober und endet
- bei der mündlichen Prüfung
zu dem von der Prüferin oder dem Prüfer festgesetzten Zeitpunkt, - bei der
schriftlichen Prüfung
spätestens eine Woche vor dem festgelegten Prüfungstermin und - bei Portfolioprüfungen – vormals
prüfungsäquivalenten Studienleistungen
vor dem Ablegen der ersten bewertungsrelevanten Leistung in der Regel bis zum 31.05. für das Sommersemester und bis zum 30.11. für das Wintersemester.
Der Anmeldezeitraum wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls bekanntgegeben.
Die mündliche Prüfung muss innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung durchgeführt werden.
Modulprüfungen werden in der Regel bei der nächsten regulären Prüfungsmöglichkeit eines Moduls abgelegt. Nach Ablauf dieser Prüfungsmöglichkeit ist die Modulprüfung nach den Bedingungen des jeweils aktuellen Moduls abzulegen.
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