Inhalt des Dokuments
FAQs
- Fristen während des Urlaubssemesters
- Notenbescheinigung in englischer Sprache
- Kann ich ein Wahl- oder Zusatzmodul verschieben?
- Kann ich ein Modul tauschen/ersetzen?
- Ich bin Student in einem Bachelorstudiengang und möchte mich für ein Masterstudium bewerben. Wo erhalte ich den Leistungsnachweis für die Bewerbung?
- Ich bin Nebenhörer an der TU Berlin.
- Wie sind unsere Öffnungszeiten?
- Wie lautet unsere Anschrift?
- Welches Team betreut mich? Wer ist mein Ansprechpartner?
- Wo erhalte ich mein Zeugnis/Urkunde?
- Wann bekomme ich mein Abschlusszeugnis/Urkunde?
- Ich habe mein Zeugnis und Urkunde verloren und benötige nun Ersatzausfertigungen.
- Ich benötige eine Bescheinigung meiner bisher an der TU-Berlin erbrachten Leistungen.
- Was muss ich bei der Anmeldung zu Prüfungen beachten?
- Kann ich Prüfungen auch Online anmelden?
- Wie trete ich von einer Prüfung zurück?
- Wie viele Exemplare der Abschlussarbeit müssen abgeben werden?
- Wo gebe ich meine Abschlussarbeit ab?
- Wie lang ist die Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeit?
- Gibt es ein Hinweisblatt zur Erstellung von Bachelor-, Diplom-, Haus-, Master- und Studienabschlussarbeiten?
- Legalisation
- Exmatrikulation
Fristen während des Urlaubssemesters
Anträge auf Fristverlängerung für Prüfungen, die in einem Urlaubssemester abzulegen sind, sind nur noch im Falle von Abschlussarbeiten zu stellen, deren Abgabezeitpunkt im Urlaubssemester liegt. Für alle anderen Prüfungen laufen während der Beurlaubung keine Fristen. Es ist somit (mit Ausnahme der Abschlussarbeit) nicht erforderlich, parallel zum Antrag auf Beurlaubung beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Nach Wegfall des Grundes (Ende der Beurlaubung) laufen die Fristen weiter, ohne dass eine gesonderte Mitteilung erfolgt.
Notenbescheinigung in englischer Sprache
Eine Notenbescheinigung kann in QISPOS auch in englischer Sprache angezeigt und ausgedruckt werden. Dafür müssen Sie QISPOS in englischer Sprache nutzen. Wie Sie QISPOS in englische Sprache umschalten können, wird Ihnen auf Seite 3 des Dokuments erklärt. Das Anzeigen und Ausdrucken der Notenbescheinigung wird ab Seite 26 vorgestellt.
Kann ich ein Wahl- oder Zusatzmodul verschieben?
Eine Verschiebung von Wahl- oder Zusatzmodulen ist nicht möglich.
Kann ich ein Modul tauschen/ersetzen?
Nicht bestandene Module müssen wiederholt werden oder können gegen ein neu anzumeldendes Modul getauscht werden. Es sind die Vorgaben aus § 49 Abs. 6 AllgStuPO zu beachten. Sofern Sie ein Modul tauschen möchten, reichen Sie erst das Tausch-Formular ein und melden anschließend das neue Modul an.
Bestandene Module können nicht getauscht werden.
Ich bin Student in einem Bachelorstudiengang und möchte mich für ein Masterstudium bewerben. Wo erhalte ich den Leistungsnachweis für die Bewerbung?
Für TU-Studenten kann dieser Nachweis über QISPOS angefordert werden.
Ich bin Nebenhörer an der TU Berlin.
Wo melde ich mich zu Prüfungen?
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt ausschließlich in den Fachgebieten. Bestätigungen über erbrachte Leistungen erhalten Sie vom Prüfer. Eine Anmeldung im Referat Prüfungen ist nicht erforderlich.
Wie sind unsere Öffnungszeiten?
Montag, Donnerstag, Freitag 9:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.
Beachten Sie unbedingt unsere aktuellen Hinweise!
Desweiteren sind wir für Sie telefonisch zu erreichen.
Die Telefonnummer entnehmen Sie dem Auswahlmenü Ansprechpartner.
Aufgrund eines hohen Besucherandrangs ist nicht immer gewährleistet,
dass wir für Sie telefonisch zu erreichen sind. Bitte machen Sie außerhalb der Sprechstunden von dieser Möglichkeit gebrauch.
Wie lautet unsere Anschrift?
Technische Universität Berlin
Abt. I - Studierendenservice
Referat IB - Prüfungen
[Bitte geben Sie hier Ihren Studiengang an]
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Unsere Räume befinden sich im (H)auptgebäude (Lageplan)
Welches Team betreut mich? Wer ist mein Ansprechpartner?
Das Referat Prüfungen besteht aus mehreren Teams. Jedes Team betreut mehrere Studiengänge. Wählen Sie Ihren Studiengang in unserem Auswahlmenü Ansprechpartner aus, um zu Ihrem zuständigem Team zu gelangen.
Wo erhalte ich mein Zeugnis/Urkunde?
Die Dokumente können während der Sprechstunden des Referates Prüfungen im zuständigen Prüfungsteam in Empfang genommen werden.
Auf Antrag werden die Dokumente auch im CampusCenter innerhalb der Öffnungszeiten für Sie hinterlegt.
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Prüfungsteam in Verbindung.
In Ausnahmefällen (u. a. Wohnort außerhalb Berlins) werden Ihnen die Abschlussdokumente auch per Einschreiben/Rückschein übersandt. Teilen Sie Ihren Wunsch unter Angabe der aktuellen Anschrift schriftlich Ihrem zuständigen Prüfungsteam mit.
Wann bekomme ich mein Abschlusszeugnis/Urkunde?
Sobald alle Noten bei uns eingegangen sind, werden das Zeugnis und die Urkunde gefertigt. In ca. 6-8 Wochen wird uns Ihr fertiges Zeugnis vorliegen. Im Hauptstudium/Bachelor/Master bekommen Sie eine schriftliche Benachrichtigung, sobald Ihre Dokumente zur Abholung bereit liegen.
Ich habe mein Zeugnis und Urkunde verloren und benötige nun Ersatzausfertigungen.
Die Ersatzausfertigungen stellen wir Ihnen gerne aus. Gemäß der Verwaltungsgebührenordnung sind diese kostenpflichtig. Zur Zeit liegt dieser Betrag bei 12,27 Euro pro angefangener A4 Seite.
Ein hierfür vorgesehenes Antragsformular liegt im .pdf Format vor. Sie können es z.B. mit dem Acrobat Reader öffnen. (Formular)
Ich benötige eine Bescheinigung meiner bisher an der TU-Berlin erbrachten Leistungen.
Eine benotete Bescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus. Gemäß der Verwaltungsgebührenordnung ist diese kostenpflichtig. Zur Zeit liegt der Betrag bei 10,23 Euro. Benötigen Sie die Bescheinigung für stipendiengebundene Zwecke (z.B. DAAD), dann entfällt diese Gebühr. Dies gilt auch, wenn das Studium nicht abgeschlossen wird bzw. beim nachgewiesenem Hochschulwechsel. In diesem Falle wird einmalig eine kostenfreie Bescheinigung aller erbrachten Leistungen ausgestellt.
Ein hierfür vorgesehenes Antragsformular liegt im .pdf Format vor. Sie können es mit Openoffice oder dem Acrobat Reader öffnen. (Formular)
Was muss ich bei der Anmeldung zu Prüfungen beachten?
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Auswahlmenü Prüfungen>Anmeldung zu Prüfungen
Kann ich Prüfungen auch Online anmelden?
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Auswahlmenü Prüfungen>Anmeldung zu Prüfungen
Wie trete ich von einer Prüfung zurück?
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Auswahlmenü Prüfungen>Rücktritte.
Wie viele Exemplare der Abschlussarbeit müssen abgeben werden?
Es sind jeweils drei Exemplare einzureichen.
Wo gebe ich meine Abschlussarbeit ab?
Die Arbeit geben Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsteam im Referat Prüfungen während der Öffnungszeiten ab. Alternativ können Sie uns die Arbeit über folgende Wege zukommen lassen:
- Abgabe im Campus Center während der dortigen Öffnungszeiten,
-
Abgabe beim Pförtner in einem verschlossenen Umschlag, der an das Referat Prüfungen inkl. Angabe Ihres Studiengangs oder des zuständigen Prüfungsteams adressiert ist,
-
Einsenden per Post, hierbei beachten Sie bitte, dass der Zeitpunkt des Eingangs im Referat für die Einhaltung der Abgabefrist wichtig ist, nicht das Datum des Poststempels.
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeit?
Das ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Maßgebend sind die Regelungen der fachspezifischen Prüfungsordnung.
Gibt es ein Hinweisblatt zur Erstellung von Bachelor-, Diplom-, Haus-, Master- und Studienabschlussarbeiten?
Wir haben für Sie ein entsprechendes Merkblatt vorbereitet. Merkblatt
Legalisation
Im Ausland werden Zeugnisse und Urkunden vielfach nur anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die zuständige Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland bestätigt wurde (Legalisation). In der Regel ist eine Vorbeglaubigung erforderlich, welche wir für Sie vornehmen. Genauere Informationen zum Thema Legalisation bekommen Sie beim
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Exmatrikulation
Studierende können sich auf eigenen Antrag exmatrikulieren, wenn sie alle zum Erreichen des Studienabschlusses erforderlichen Studienleistungen erbracht haben.
Der Prüfungsanspruch in dem Studiengang, in dem die
Immatrikulation bestand, bleibt nach Maßgabe der Prüfungsordnung auch nach der
Exmatrikulation erhalten, wenn die Anmeldung aller ausstehenden Studien- und
Prüfungsleistungen während der Zeit der Immatrikulation in den Studiengang an
der Technischen Universität Berlin erfolgt ist.
Ausnahme: Prüfungen mit der Prüfungsform Portfolioprüfung Die individuellen Regelungen der geltenden Prüfungsordnung sind zu beachten.
Studierenden, die als studentische Hilfskraft tätig sind, empfehlen wir, sich an ihr zuständiges Personalteam zu wenden, um eventuelle Auswirkungen auf ihr Beschäftigungsverhältnis zu klären.
Studierende werden exmatrikuliert, wenn sie ihren Studienabschluss erreicht haben und innerhalb von 2 Monaten keinen weiteren Studienabschluss anstreben, der die weitere Immatrikulation rechtfertigt.
Weitere Informationen zum Thema Exmatrikulation finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariat